Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Dadera, 78194 Immendingen

I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
  2. Entgegenstehende oder in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthaltenen anders lautende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert wiedersprechen.
  3. Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen und sind nicht gültig oder bindend.
  4. Der Kunde wird darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

II. Angebote

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Bestellungen und Aufträge werden erst durch eine Annahmebestätigung durch uns verbindlich.
  3. Aus Beweisgründen bedarf die Annahmebestätigung der Textform.

III. Preise

  1. Die vereinbarten Preise gelten ab unserem Lager ausschließlich Fracht, Verpackung und Versicherung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
  2. Zoll, Einfuhrgebühren, sowie alle weiteren gesetzlichen Importabgaben sind, soweit sie anfallen, in ihrer vollen Höhe vom Kunden zu tragen.
  3. Preisvereinbarungen sind auftragsspezifisch, d. h. bei neuen Aufträgen sind wir nicht an vorhergehende Preise gebunden.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind ausgestellt und zahlbar in Euro.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in voller Höher zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag regressfrei verfügen können.
  3. Die Überschreitung des Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz berechnet, sofern wir nicht höhere Sollzinsen nachweisen.
  4. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
  5. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist wegen nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden statthaft.
  6. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Darüber hinaus sind wir berechtigt für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weiterhin dürfen wir dem Kunden die Weiterveräußerung zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

V. Liefer- und Abnahmebedingungen

  1. Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart.
  2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten und Unterlagen.
  3. Angemessene Teillieferungen sind zulässig.
  4. Erfüllt der Kunde seine Abnahmepflicht nicht, so sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, nicht an Vorschriften über den Selbsthilfekauf gebunden. Vielmehr dürfen wir den Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers freihändig verkaufen.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzugs, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit sie auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Über das Eintreten derartiger Hindernisse wird der Kunde von uns unverzüglich benachrichtigt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
  2. Der Kunde darf die Waren im ordnungsgemäßen und üblichen Umfang verwenden, jedoch weder weiterveräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
  3. Pfändung oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht vom Dritten getragen werden.
  4. Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltswaren Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder sie versteigern zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere wegen entgangenem Gewinn, behalten wir uns vor.

VII. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  1. Mit der Auftragsbestätigung wird der Vertrag für den Kunden verbindlich, d. h. für unsere Waren und Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
  2. Der Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.
  3. Kündigt oder stoppt der Kunde eine beauftragte Leistung, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Folgeschäden.
  4. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 30% des vereinbarten Preises.
  5. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

VIII. Mängelhaftung

  1. Alle offensichtlichen Mängel an den von uns gelieferten Waren sowie erbrachten Leistungen sind uns spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen.
  2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranz zulässig.
  3. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:
    • unauffällige optische Erscheinungen
    • farbige Spiegelungen (Interferenzen)
    • optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag)
    • Verzerrung des äußeren Spiegelbilds („Doppelscheibeneffekt“) bei Isoliergläsern
  4. Der Kunde wird auf die "Gebrauchsinformation für Fenster" des Dachverbandes Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Ausgabe hingewiesen. Diese Gebrauchsinformation wird dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt und wird Vertragsbestandteil. Der Kunde wird insbesondere auf die in den Gebrauchsinformationen für Fenster enthaltenen Wartungs- und Pflegeanleitungen hingewiesen. Bei Nichteinhaltung dieser Wartungs- und Pflegeanleitungen übernehmen wir für daraus resultierende Mängel keine Haftung.
  5. Keine Sachmängelansprüche entstehen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, bei:
    • ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes
    • fehlerhafter Montage durch den Kunden oder von uns nicht beauftragter Dritter
    • natürlicher Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen)
    • fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes
    • unzureichenden Wartungsmaßnahmen
    • ungeeigneten Betriebsmitteln (Pflege- und Reinigungsmittel)
    • ungeeignetem Baugrund
    • chemischen, elektrochemischen, elektrischen oder elektronischen Einflüssen
  6. Eigenschaftswerte von Glaserzeugnissen wie z.B. Schalldämm-, Wärmedämm- und Lichttransmissionswerte etc., die für die entsprechende Funktion angegeben werden, beziehen sich auf Prüfscheiben nach entsprechend anzuwendender Prüfnorm. Die Messergebnisse sind in Prüfzeugnissen festgehalten. Bei anderen Scheibenformaten, Kombinationen sowie durch den Einbau und äußere Einflüsse können sich die angegebenen Werte ändern ohne dass die Scheibe dadurch mangelhaft wird.

IX. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

  1. In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
  2. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Sofern unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort 78194 Immendingen (Bundesrepublik Deutschland).
  2. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art 78194 Immendingen (Bundesrepublik Deutschland). Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt.